Todesfall

Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Lassen Sie einen Arzt kommen (bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen), um den Tod offiziell feststellen zu lassen. Todesfälle sind umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen der Einwohnergemeinde Kaisten zu melden. Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte direkt von der Spitalverwaltung oder Heimleitung eingeleitet.
Für die Bestattung ist das Bestattungsamt des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person zuständig. Für unsere Pfarreien wenden Sie sich bitte an folgende Behördenstelle: https://www.kaisten.ch/online-schalter/39764/detail
Wünschen Sie die Bestattung an einem anderen Ort, so klären Sie rechtzeitig mit dem entsprechenden Bestattungsamt ab, ob die Beisetzung dort auch möglich ist. Die Einwohnerbehörde laden Sie zum Gespräch ein und helfen Ihnen bei der nötigen Organisation der Trauerfeierlichkeiten. Die Einwohnerbehörde meldet den Todesfall im Pfarramt anschliessend wird der Termin für die Beisetzung abgemacht. Bitte beachten Sie, dass bei Austritt aus der Kirche, Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Danach wird die für die Trauerfeier zuständige Seelsorgeperson so schnell wie möglich mit der Trauerfamilie Kontakt aufnehmen, um den Ablauf des Gottesdienstes persönlich zu besprechen und die Abdankungsfeier vorzubereiten.
Kontaktdaten der SeelsorgerInnen
Kontaktdaten des Pfarramt Kaisten & Ittenthal
Kontaktdaten der Einwohnergemeinde Kaisten